5.5.2026
Content Creation und Content Marketing sind nicht nur wichtige Werkzeuge in der Unternehmenskommunikation, sie sind auch ein Geschäftsmodell für spezialisierte Anwaltskanzleien.
Werden urheberrechtlich geschützte Bilder online verwendet, ist es ein Leichtes, diesem Lizenzverstoß auf die Schliche zu kommen. Einfache Algorithmen scannen das Web und geben Auskunft über die Verwendung. Anschließend wird mit dem Rechteinhaber – oft eine Presseagentur oder ein Stock Photo Provider – abgeklärt, ob der Nutzung auch eine Lizenz zugrunde liegt.
Auf diesen simplen Prozess haben sich einige Anwaltskanzleien spezialisiert. Bei „Treffern“ (= Bildverwendung ohne Lizenz) werden standardisierte Schreiben mit häufig hohen Forderungen versendet. Kurze Zahlungsfristen sollen dabei Druck ausüben.
In diese „Lizenzfalle“ zu tappen ist nicht angenehm, kann aber jedem passieren. Selbst bei noch so genauer Prüfung kann mal ein Bild durchrutschen, das man eigentlich besser nicht verwendet hätte. Tritt der Fall ein und man bekommt unerwünschte Post gibt es mehrere Spielarten. Zumeist sind das:
- Anwaltskanzlei fordert „nur“ Geld = gut
- Anwaltskanzlei fordert auch eine Unterlassungserklärung = schlecht
- Forderung von ein paar hundert Euro = gut
- Forderung von mehreren tausend Euro = schlecht
Mit dem Schreiben muss man sich auf jeden Fall auseinandersetzen. Ignorieren führt in der Regel zu einer Klage mit noch viel höheren Kosten. Panik oder eine schnelle Überreaktion sind jedoch nicht angebracht. Sachlage ruhig analysieren und korrekt reagieren ist besser.
Was die Höhe der Forderung angeht, kann man davon ausgehen, dass diese zu hoch angesetzt und verhandelbar ist. Zumeist kommt die „Lizenzanalogie“ zur Anwendung: Also, was hätte die Verwendung des Bildes korrekterweise gekostet. Hinzu kommt ein Zuschlag von meist 50 – 100 Prozent bei nicht erfolgtem Quellenverweis und eine Vergütung für die Arbeit des Rechtsanwalts. Diese kann unterschiedlich hoch sein und ist ebenso verhandelbar.
Folgendes ist nun zu tun:
- Fristen einhalten
- Verwendung des Bildes und sämtliche Kommunikation dokumentieren – daher auch nur schriftlich antworten/kommunizieren.
- Prüfung, ob das Bild tatsächlich lizenzpflichtig ist – und zwar bei dem im Schreiben angeführten Rechteinhaber.
- Wenn ja, Bild sofort von der Website und/oder Social Media Account entfernen. Auch aus Cache, CDN, Social Media, Downloads löschen. Sicherstellen, dass es nicht mehr öffentlich abrufbar ist.
- Prüfung, ob der Absender tatsächlich eine existierende Anwaltskanzlei ist. Auch die IBAN ist hier ein Indiz. Soll Geld ins außereuropäische Ausland bezahlt werden, sollte man stutzig werden.
- Beim Rechteinhaber checken, was die Verwendung des Bildes bei Kauf einer Lizenz gekostet hätte.
- Liegt der Preis unter der geforderten Summe und übersteigt diese nicht die Schwelle von ~ 1.500 Euro: Vergleichsbetrag vorschlagen.
- Liegt die geforderte Summe über ~ 1.500 Euro: eigenen Anwalt einschalten. Ungefähr ab dieser Summe wird das Kosten/Nutzen-Profil positiv. Ihr Anwalt wird einen Vergleich verhandeln.
- Liegt dem Schreiben auch eine Unterlassungserklärung bei, die man zeichnen soll: Ebenso den eigenen Anwalt um Hilfe bitten. Diese Unterlassungserklärungen sind zumeist zu weit formuliert und können im Folgefall zu hohen Vertragsstrafen führen. Ihr Anwalt wird einen Gegenvorschlag erarbeiten. Die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.
Die Kosten lassen sich in den meisten Fällen deutlich reduzieren. Ziel sollte eine Einigung und keine Eskalation sein. Einfacher ist der Prozess natürlich, wenn man über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.
Für die Zukunft bzw. um solche unangenehmen Schreiben zu vermeiden, sollten nur Bilder mit klarer Lizenz (oder eigenen Rechten) und Quellennachweis verwendet werden. Lizenzen sollte man dokumentieren und archivieren. Last but not least wäre es gut, saubere Prozesse für Website- und Content-Teams zu definieren.
Wie immer gilt: Fehler können passieren – einmal. Beim zweiten Mal war man vielleicht unvorsichtig. Beim dritten Mal sollte man prüfen, ob man die passende Tätigkeit ausübt.
Interesse an weiteren Themen dieser Art? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.
Photograph designed by Magnific – www.magnific.com
FAQs
Eine Abmahnung wegen Bildrechten ist eine rechtliche Aufforderung, eine unlizenzierte Nutzung eines geschützten Bildes zu unterlassen und meist Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu zahlen.
Ja. Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Eine fristgerechte, sachliche Reaktion ist wichtig, um weitere Kosten oder eine Klage zu vermeiden.
Die Forderungen variieren stark. Sie setzen sich meist aus fiktiver Lizenzgebühr (Lizenzanalogie), Zuschlägen und Anwaltskosten zusammen und können von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro reichen.
Nicht ungeprüft. Unterlassungserklärungen sind oft sehr weit formuliert und können hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen.
Verwenden Sie nur Bilder mit klarer Lizenz oder eigenen Nutzungsrechten, dokumentieren Sie Lizenzen sorgfältig und etablieren Sie klare Freigabe- und Content-Prozesse im Unternehmen.