28.08.2025 – Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Berichterstattung ist nicht bloß regulatorische Verpflichtung für große Unternehmen. Sie ist auch für KMUs ein wichtiger Teil der Unternehmenskommunikation und spielt eine zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit.
Für das letzte Geschäftsjahr 2024 mussten nach Non-Financial Reporting Directive (NFRD) große Kapitalgesellschaften mit öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen und kapitalmarktorientierte Unternehmen) mit mehr als 500 Mitarbeitenden einen ESG-Report vorlegen. Die Schwellenwerte für die Nachfolgeregelung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Standards) sind aktuell noch nicht klar. Vermutlich wird es Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro betreffen.
Lässt sich daher der Schluss ableiten, dass ESG-Reporting für den Großteil der heimischen Wirtschaft irrelevant ist? Mit Nichten! Es gibt vier zentrale Gründe, weshalb man dieses Thema als zentralen Aspekt der Unternehmenskommunikation verstehen sollte, der Wettbewerbsfähigkeit und Employer Branding wesentlich beeinflusst:
1) Finanzinstitutionen – Banken, Versicherungen und Förderinstitute – müssen zunehmend die ESG-Performance ihrer Firmenkunden berücksichtigen. Sie sind angehalten, Klima-, Umwelt- und Transformationsrisiken zu bewerten. Nachhaltige Unternehmen sind für diese Finanzinstitutionen attraktivere Kunden, weshalb sich alleine die Tatsache, dass man einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und sich mit ESG beschäftigt, positiv auf die Konditionen auswirken kann. Ebenso kann es ein entscheidender Faktor sein bei der Frage, ob man eine Förderung bekommt oder nicht.
2) Potenzielle Mitarbeitende und Talente bevorzugen verantwortungsvolle Arbeitgeber. Vor allem gut gebildete und junge Menschen legen Wert auf Nachhaltigkeit. Rücksichtsloses Wirtschaften ist im „War for Talents“ ein ganz entscheidender Nachteil.
3) Für viele Konsumenten ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Aspekt bei der Kaufentscheidung. Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und diesen entsprechend kommuniziert und verbreitet, bietet ein klares Unterscheidungsmerkmal.
4) KMUs, die an Großkunden – die unter die Regelungen von NFRD oder CSRD fallen – liefern möchten, müssen ihre Nachhaltigkeitsperformance offenlegen. Wenn sie keine entsprechenden Daten vorlegen können, kommen sie nicht als Lieferanten in Frage. Diverse Lieferkettengesetze sind dafür verantwortlich, dass große Unternehmen ihr Lieferantenportfolio ganz genau in Augenschein nehmen.
Fazit: KMUs, die Kredite zu vernünftigen Konditionen haben und attraktiv für Top-Mitarbeiter sein möchten, sollten sich sehr genau mit ESG-Reporting auseinandersetzen. Vor allem dann, wenn sie jene breite Gruppe von Konsumenten ansprechen wollen, die auf verantwortungsvolles Wirtschaften wertlegen und sie interessant für Großabnehmer sein möchten.
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