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ESG-Report für internationalen Industriekonzern erstellt



17. April 2024 – Hinter uns liegen intensive Monate voller Arbeit. Arbeit an einem absoluten Zukunftsthema: ESG. Konkret haben wir den ESG-Report für die in der Schweiz ansässige Montana Aerospace AG erstellt, der Anfang April publiziert wurde.

Unternehmen, die gewisse Größenordnungen überschreiten, sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Mit rund 7.000 Mitarbeitern und 23 Standorten gehört Montana Aerospace da definitiv dazu.

Berichtet wurde gemäß dem GRI-Standard. Allein das Dokument zur Beschreibung der diversen Berichtsanforderungen füllt 937 Seiten. Daran kann man erkennen, um welch umfangreiche Aufgabe es sich beim ESG-Reporting handelt. Dafür muss man unbedingt ausreichend Zeit investieren, um die notwendigen Daten und Informationen vor- und aufzubereiten.

Vor allem ist es sehr wichtig, vorab zu klären, wonach man überhaupt sucht. Nur wer die Reporting-Anforderungen durchforstet und entsprechend versteht, kann zielgerichtet arbeiten. Dabei geht es nicht nur ausschließlich um das Sammeln klassischer ESG-Daten wie Energie- und Wasserverbrauch oder CO2-Emissionen, Daten zum Mitarbeiterstand oder zu Fragen der Lieferantenauswahl. Zentral sind auch die Darstellung einer wohlüberlegten Strategie, eines Maßnahmenkatalogs oder der Beschreibung des Geschäftsmodells.

Das Ergebnis kann sich jedenfalls sehen lassen. Der ESG-Report ist – so wie das üblicher Standard ist – in den Jahresbericht des Unternehmens integriert. ESG steht ja nicht für sich allein, sondern ist Teil der Strategie, des Risikos und des Potenzials eines Unternehmens.

Der „neue“ CSRD-Reporting Standard ist im Übrigen noch umfangreicher als jener von GRI. Wir raten betroffenen Unternehmen daher, rechtzeitig mit den notwendigen Vorbereitungsarbeiten (Standard analysieren und verstehen, zielgerichtet Daten und Informationen sammeln und aufbereiten) zu beginnen. Lassen Sie sich dabei unbedingt helfen. ESG-Reporting braucht definitiv neues Know-how, das in aller Regel in den Unternehmen nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist. Außerdem sind ganz viele helfende Hände und Köpfe gefragt, um am Ende einen fertigen und aussagefähigen Bericht präsentieren zu können.

Dabei dürfen auch klassische Mittelständler nicht die Hände in den Schoß legen. Selbst wenn sie von ihrer Größe her nicht von CSRD erfasst wären. Es genügt eine Geschäftsbeziehung zu einem berichtspflichtigen Unternehmen, das wiederum Dokumentationspflichten für seine Lieferkette hat oder eine Bank, die zur Kreditvergabe Nachhaltigkeitsdaten einfordert.

Die ESG-Berichterstattung wird bald so normal sein wie ein gängiger Jahresabschluss!